Kostenerstattung

Private Krankenversicherung

Die Osteopathie wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Private Versicherungen und Ergänzungsversicherungen decken in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen ganz oder teilweise.
Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Heilpraktikerleistungen übernommen werden und in welcher Höhe.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass die Osteopathie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet ist. Seit Januar 2012 bezuschussen jedoch mehrere gesetzliche Krankenkassen, unter verschiedenen Kriterien, die Kosten für die Osteopathie.
Bitte informieren Sie sich vor der ersten Behandlung, welche Kriterien Ihre gesetzliche Krankenkasse für eine Bezuschussung verlangt.